Beitrag in Jahrbuch 2024

Technik in der Tierhaltung Lichtspektrum: Kunst- vs. Tageslicht in der Nutzgeflügelhaltung

Kurzfassung:

Licht ist ein bedeutender Faktor in der Nutzgeflügelhaltung, insbesondere im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von Haltungsverfahren, unter Berücksichtigung von Außenklimareizen und tiergerechten Haltungsformen. Hierbei rückt das Verhalten des Vogels stärker in den Fokus, welches stark durch den Sehsinn und die visuelle Wahrnehmung von Nutzgeflügel geleitet wird. Insbesondere die Unterschiede zum Menschen, wie das Sehen im UV-Bereich beim Geflügel, erschwert die tiergerechte Ausgestaltung der Umwelt für Geflügel. Das Lichtspektrum im Stall ist ein Parameter, welcher bspw. durch die Wahl von Fenstermaterialien stark beeinflusst wird, aber auch in Ergänzung zur Farbtemperatur vorliegen muss. Dies ermöglicht die Bewertung verschiedener Stallumgebungen und eine Einschätzung des Faktors Licht als definierte Einflussgröße bezüglich lichtbezogener Verhaltensauffälligkeiten.

Volltext

Tierschutz in der Nutzgeflügelhaltung

Die Vorgaben zum Tierschutz in der Nutzgeflügelhaltung finden sich auf nationaler Ebene maßgeblich im Tierschutzgesetz [10] sowie in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung [1]. Die TierSchNutztV beinhaltet neben einem allgemeinen Teil für alle Nutzgeflügelarten auch spezielle Vorgaben für Legehennen (Abschnitt 3) sowie Masthühner (Abschnitt 4). Für weitere Nutzgeflügelspezies wie Puten oder Pekingenten sind Haltungsvorgaben u.a. in den Bundeseinheitliche Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen [2] sowie beispielsweise die Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Mindestanforderungen an die Haltung von Pekingmastenten [7] aufgeführt. Zusätzlich zu Vorgaben zur Besatzdichte sind u.a. auch Anforderungen an die Ausgestaltung der Haltungsumwelt bezüglich des Lichts und der Beleuchtung formuliert, siehe Tabelle 1. Die Vorgaben zum Licht sollen dazu dienen, die Haltungsumwelt für das Nutzgeflügel tiergerecht zu gestalten, was bedeutet, diese im Sinne der Tiere auszugestalten. Hierfür setzt einerseits der Tierschutz den Haltungsrahmen, andererseits ist die Forderung nach einer tierwohl-orientierten Haltung spätestens seit 2015 [11] auf die gesellschaftspolitische Agenda gerückt. Tierwohl bedeutet hierbei den Blick auf das Tier zu richten und zu erfassen, wie sich das Tier mit einer durch den Menschen angebotenen Haltungsumwelt auseinandersetzt. Dies erfolgt bspw. nach [12] anhand der Erfüllung der Kriterien Tiergesundheit und Wohlergehen sowie dem Ausleben natürlicher Verhaltensweisen.

Das Verhalten bei Geflügel ist stark lichtassoziiert, der Sehsinn des Vogels ist sehr ausgeprägt [13]. Zwischen Menschen und Vögeln zeigen sich Unterschiede in Hinblick auf die visuelle Wahrnehmung und das Sehen. Ein wesentlicher Unterschied liegt darin, dass die Retina von Vögeln über vier verschiedene Zapfentypen zur Farb-Wahrnehmung verfügt. Diese Zapfen reagieren auf die Grundfarben Rot, Grün und Blau und zusätzlich auf ultraviolettes (UV) Licht des UV-A-Bereichs, d.h. der Vogel sieht tetrachrom in einem Spektrum von circa 350 nm bis circa 780 nm [14, 15, 16]. Im Vergleich dazu beträgt der humane sichtbare Bereich circa 400-780 nm und liegt somit außerhalb des UV- Bereichs. Zudem ist ein fünfter Zapfen für das s.g. Bewegungssehen für Vögel beschrieben [17]. Infolge der Farbentheorie nimmt Geflügel "weißes Licht" nur dann wahr, wenn alle vier Zapfentypen angeregt sind. Fehlt eine Farbe im Lichtspektrum, kann es zum sogenannten Falschfarbensehen kommen [18]. Im Gegensatz zum Sonnen- bzw. natürlichen Licht beinhalten die meisten Kunstlichtquellen keinen UV-Anteil, sodass für Geflügel natürlicherweise eine Farbe im Sehspektrum fehlt. Haltungssysteme sind sehr unterschiedlich gestaltet, sodass Geflügel sowohl im Stall als auch im Freiland gehalten wird (unter Kunstlicht und natürlichem Licht im Wechsel), natürliches ungefiltertes oder gefiltertes Licht im Wechsel einfällt (z.B. Louisiana-Ställe für Puten) und dadurch Gegenstände und Artgenossen unterschiedlich reflektieren, je nach emittiertem Spektrum mit/ ohne UV-Strahlung [19].

Die geforderten Lichtöffnungen nach TierSchNutztV [1] sind ausschließlich in ihren Maßen definiert. Tageslicht stellt nach [20] eine Mischung aus Sonnen-, Himmels- und Wolkenlicht dar, dessen spektrale Zusammensetzung sich in Abhängigkeit wetterbedingter Einflüsse ändert. Dies zeigt sich auch in den Ergebnissen von [21] sowie [22], wobei deutlich wird, dass sich Tageslicht in seiner spektralen Zusammensetzung verändert, jedoch immer das gesamte Spektrum im sichtbaren Bereich des Vogels emittiert wird. Besteht für Geflügel Zugang zum Außenklimabereich, ist es an die Reizung des "UV-Zapfens" gewöhnt, was zu einer veränderten Wahrnehmung der Haltungsumwelt oder Artgenossen im Stall unter einem Lichtspektrum ohne UV-Anteil führen kann. Sehen Einrichtungsgegenstände und Artgenossen plötzlich anders aus, könnte dies zu Irritationen bei den Tieren und unter Umständen zu Verhaltensauffälligkeiten führen, die beispielsweise in Federpicken und Kannibalismus münden können.

In Bezug auf die Erfüllung einer tiergerechten Haltungsumwelt, die sich an den Bedürfnissen des Geflügels orientieren soll, ist es von Bedeutung Risikofaktoren für Verhaltensauffälligkeiten zu kennen bzw. identifizieren zu können.

Tageslicht in der Nutzgeflügelhaltung

Um die gesetzliche Vorschrift von Tageslichteinfall zu erfüllen, werden Lichtbänder oder Fenster in Geflügelställe eingebaut. Es stellt sich die Frage, ob das natürliche Spektrum vor der Lichtöffnung dieselben Farbanteile enthält wie das von Geflügel wahrgenommene Lichtspektrum (hinter den Fenstern) im Stall, oder, ob die Farbanteile des Tageslichts bei Transmission der Lichtöffnungen verändert werden.

Um dieser Frage nachzugehen, wurde das Spektrum des Tageslichts durch die Verwendung einer Quarz-Halogen-Glühlampe (QHGL) nachgestellt. Somit wurden wiederholbare Messbedingungen geschaffen und Umweltfaktoren wie Bewölkung und Sonnenstand ausgeschlossen. Die QHGL (BN-LH250, Fa. Gigahertz Optik) emittiert ein standardisiertes Lichtspektrum im Wellenlängenbereich von 250 – 1100 nm und wurde mit einem Spektralradiometer (BTS2048-VL-Tec, Fa. Gigahertz Optik) gemessen, das in einem Messbereich von 280 – 1050 nm das Sehspektrum von Geflügel (ca. 350 – 780 nm) vollständig abdeckt. Die Lichtintensität der QHGL wird als Bestrahlungsstärke (W·m−2) pro Wellenlänge (nm) angegeben.

Durchgeführt wurden die Messungen bei Raumtemperatur in einem fensterlosen Raum ohne natürlichen oder künstlichen Fremdlichteinfall. Um ausschließlich den Lichteinfall zu messen, der durch die Fenstermaterialien fällt, befand sich das Spektrometer in einem lichtundurchlässigen, mit schwarzem Stoff ausgekleideten Behältnis, an dem eine Halterung zur Fixierung der verschiedenen Fenstermaterialien angebracht war. Die QHGL war in einem festen Abstand von 50 cm zur Kiste angebracht. Bild 1 zeigt die Skizze des Versuchsaufbaus der Transmissionsmessung mit (a) Dark Box (ausgekleidet mit schwarzem Baumwollstoff), (b) Spektralradiometer (BTS2048-VL-Tec; Fa. Gigahertz Optik), (c) Scheibe und (d) Quarzhalogenlampe.

Bild 1: Skizze Versuchsaufbau Transmissionsmessung; (a) Dark Box (ausgekleidet mit schwarzem Baumwollstoff), (b) Spektralradiometer (BTS2048-VL-Tec; Fa. Gigahertz Optik), (c) Scheibe und (d) Quarzhalogenlampe.

Figure 1: Sketch of test setup for transmission measurement (a) Dark box (lined with black cotton fabric), (b) spectroradiometer (BTS2048-VL-Tec; Gigahertz Optik), (c) disk and (d) quartz halogen lamp.

 

Als Scheibenmaterialien wurden Kunststoffscheiben aus Polycarbonat (PC), Acrylglas aus Polymethylmethacrylat (PMMA) und Fensterscheiben aus Glas verwendet. Die Kunststoff- und Acrylglasscheiben unterschieden sich neben dem Material hinsichtlich ihrer Dicke (mm), der Struktur (2-fach bis 7-fach geschichtet), der Anzahl der Stegplatten, dem Stegabstand (mm) und der Farbe (klar, opal-weiß, bronze). In Bild 2 sind exemplarisch Kunststoffscheiben in unterschiedlichen Dicken und Farben dargestellt. Diese Materialien werden überwiegend für Lichtbänder in Ställen eingesetzt. Die Glasscheiben unterscheiden sich in einfache Glasscheiben mit unterschiedlichen Dicken (mm) und Beschaffenheiten (klar, satiniert, Ornament) und doppelte bzw. dreifaches Verbundsicherheitsglas und Isolierglas mit unterschiedlichen Dicken (mm) und Füllungen (Gas, Verbundfolie). Die Klassifizierung des gemessenen Scheibenmaterials kann der Tabelle 3 im Anhang entnommen werden. Die Messungen wurden je Material in dreifacher Wiederholung durchgeführt.

Bild 2: Exemplarische Darstellung unterschiedlicher Kunststoffscheiben.

Figure 2: Exemplary representation of different plastic panes.

 

In den Abbildungen 3 bis 6 sind die Ergebnisse der Transmissionsmessung dargestellt. Aufgeführt ist jeweils der arithmetische Mittelwert der drei Messungen, die Abweichung je Messpunkt belief sich auf < 0,08 W·m−2. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf die Darstellung der Ergebnisse aller 39 gemessenen Scheiben verzichtet, stattdessen wurden repräsentative Ergebnisse für die Darstellung gewählt.

Im Allgemeinen konnte eine Verringerung der Bestrahlungsstärke bei steigender Materialstärke festgestellt werden. Dies lässt sich in Bild 3 erkennen, welche die Lichtspektren der Quarzhalogenlampe (QHGL) vor und nach der Transmission durch einfache Glasscheiben zeigt. Je nach Typ des Isolierglases (Struktur, Dicke, Füllung) verändert sich neben der Bestrahlungsstäke auch die farbliche Zusammensetzung des Lichtspektrums nach der Transmission - in Bild 4 dargestellt. Sobald neben dem Glasmaterial auch Kunststoff in den Scheiben enthalten ist, kommt es zum Herausfiltern des UV-Anteils des Lichtspektrums. Bild 5 zeigt die Veränderung des Lichtspektrums der QHGL nach Transmission durch Verbundsicherheitsglas. Die darin enthaltene Verbundfolie sorgt dafür, dass UV-A-Licht (315-380 nm) nahezu komplett herausgefiltert wird. Dieser Effekt ist ebenso bei den reinen Kunststoffscheiben zu erkennen (siehe Bild 6). Zudem verändert sich die farblichen Zusammensatzung des Lichtspektrums nach der Transmission durch gefärbte Kunststoffscheiben.

Bild 3: Lichtspektrum der QHGL vor und nach Transmission durch Glasscheiben (roter Strich: 380 nm Übergang UV-violett Bereich).

Figure 3: Light spectrum of the QHGL before and after transmission through glass panes (red line: 380 nm transition UV-violet range).

Bild 4: Lichtspektrum der QHGL vor und nach Transmission durch Isolierglas (roter Strich: 380 nm Übergang UV-violett Bereich).

Figure 4: Light spectrum of the QHGL before and after transmission through insulating glass (red line: 380 nm transition UV-violet range).

Bild 5: Lichtspektrum der QHGL vor und nach Transmission durch Sicherheitsglas (roter Strich: 380 nm Übergang UV-violett Bereich).

Figure 5: Light spectrum of the QHGL before and after transmission through safety glass (red line: 380 nm transition UV-violet range).

 

Bild 6: Lichtspektrum der QHGL vor und nach Transmission durch Kunststoffscheiben (roter Strich: 380 nm Übergang UV-violett Bereich).

Figure 6: Light spectrum of the QHGL before and after transmission through plastic panes (red line: 380 nm transition UV-violet range).

 

Die grundsätzliche Annahme, dass bei Lichteinfall in einen Stall von Tageslicht ausgegangen wird, welches alle Wellenlängen des für Geflügel sichtbaren Spektrums enthält, wurde durch die Ergebnisse widerlegt. Einfaches Fensterglas wies in der Untersuchung die geringsten Filtereigenschaften auf, hingegen wurde UV-Strahlung bei den untersuchten Kunststoffmaterialien herausgefiltert. Jedoch sollte bei der Verwendung vergleichbarer Materialien in der Praxis berücksichtigt werden, dass im Stall das Risiko für eine direkte Sonnensteinstrahlung und s.g. Lichtspots am höchsten ist. Im Bestand kann dies zur Meidung bestimmter Stallbereiche oder zum verstärkten Aufsuchen besonders stark ausgeleuchteter Stallbereiche (Lichtspots) mit dem Risiko von Erdrückungsverlusten führen.

Zur Erfüllung des tageslichtähnlichen Spektrums im Nutzgeflügelstall reicht das Vorhandensein von Fensterfläche nicht grundsätzlich aus, sondern Kunstlicht sollte alle für den Vogel sichtbaren Wellenlängen enthalten (vgl. [9]). Um diese zu erfüllen, ist der Tierhalter darauf angewiesen, dass die Lampen seitens Hersteller Angaben zum Lichtspektrum jeder Lampe enthalten.

Farbtemperatur - Lichtfarbe in Geflügelställen

Bislang findet sich beim Erwerb von Lampen häufig keine Angabe zur spektralen Zusammensetzung der Beleuchtung. Jedoch wird auf die Farbtemperatur des Lichtes der Lampe in der Einheit Kelvin - engl. Corrected Color Temperature (CCT) verwiesen. Dies gilt sowohl beim Kauf von Lampen für den Haushaltsgebrauch als auch beim Kauf von Lampen, die für den Gebrauch in Geflügelställen konzipiert werden. Unter der Farbtemperatur versteht man die farbliche Erscheinung bzw. Lichtfarbe einer Lampe [23]. Als Messgrundlage dient ein sogenannter planckscher Strahler als Vergleichsobjekt. Dieser nimmt bei determinierten Temperaturen bestimmte Farben an – sie reichen bei niedrigen Temperaturen von dunkelrot, rot, orange, gelb über weiß bis hellblau bei sehr hohen Temperaturen. Entspricht die Lichtfarbe einer Lampe der Farbe des Schwarzen Körpers, wird der Lampe dessen Temperatur in Kelvin zugeordnet [20]. Verwendet werden generell die Bezeichnungen warmweiß und kaltweiß bzw. neutralweiß (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2: Lichtfarbengruppen von Lichtquellen (gemäß DIN EN 12464-1 [24]).

Table 2: Light color groups of light sources (according to DIN EN 12464-1 [24]).

Zur Veranschaulichung des Unterschiedes der beiden Messgrößen Lichtfarbe und Lichtspektrum, wurden in einem Raum ohne Fremdlichteinfall zwei identische Lampentypen des gleichen Herstellers, LED Gallux ME Vollspektrum der Fa. ME International, Achim, Deutschland, mit verschiedenen Lichteinstellungen platziert, separiert durch eine lichtundurchlässige Trennwand. Die LED-Lampen können über 6 verschiedene Farbkanäle angesteuert werden und somit je nach Kombination unterschiedliche Lichtspektren emittieren. Beide Lampen wurden auf eine Farbtemperatur von 2350 Kelvin eingestellt.

Die Lichtspektren (Bestrahlungsstärke in W·m−2je Wellenlänge in nm) der Lampen sind in Bild 7 dargestellt. Die Farbanteile weichen optisch voneinander ab, dies ist in Bild 8 ersichtlich. Entgegen der optischen Differenz emittieren beide Lampen eine Farbtemperatur von 2350 Kelvin. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Farbtemperatur nicht alle Lichtfarben berücksichtigt und somit keine umfassende Aussage über die spektrale Zusammensetzung eines Lichtspektrums getroffen werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass beim Einsatz von Lampentypen oder Lampen unterschiedlicher Hersteller innerhalb eines Stalles nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Lampen bei derselben Farbtemperatur auch das gleiche Lichtspektrum emittieren. Je nach Spektrum werden unterschiedliche Zapfentypen (Farbsehen/ Tagsehen) beim Vogel angeregt und beeinflussen die visuelle Wahrnehmung und folglich auch das Verhalten des Vogels. Neuere Publikationen (bspw. [23]) greifen diesen Aspekt bereits bei der Auswahl von Studien auf, so dass neben der Farbtemperatur auch eine Angabe zum Spektrum vorliegt.

 

Bild 7: Unterschiedliche Lichtspektren bei gleicher Farbtemperatur in Höhe von 2350 Kelvin.

Figure 7: Different light spectra with the same color temperature of 2350 Kelvin.

 

Bild 8: Links Lampe A und rechts Lampe B bei gleicher Farbtemperatur von 2350 Kelvin und unterschiedlichem Spektrum (vgl. Bild 7)

Figure 8: Lamp A on the left and lamp B on the right with the same color temperature of 2350 Kelvin but different light spectrum (cf. Figure 7).

 

Da es keine Standardvorgaben für die Erfassung der Lichtsituation der aufgeführten Parameter in Geflügelställen gibt, bleibt der Faktor Licht meist ein undefinierter Faktor und ein Risiko für mögliche Verhaltensabweichungen in der Nutzgeflügelhaltung. Um die Vergleichbarkeit bei Versuchsfragestellungen zu gewährleisten, sollte also nicht nur der Parameter Farbtemperatur, sondern vor allem die Zusammensetzung des Lichtspektrums des natürlichen Lichteinfalls und künstlichen Lichtes angegeben werden. Wichtig dabei ist außerdem die Nutzung einer objektiven Messgröße, wie zum Beispiel der Bestrahlungsstärke (W·m−2) pro Wellenlänge (nm). Messgrößen, die auf den Sehsinn des Menschen ausgelegt sind, sind dafür nicht geeignet. Dazu zählen unter anderem die Beleuchtungsstärke (lux) und Farbtemperatur (Kelvin). Die Fragestellung, welche Folgen eine durchgängige Haltungsperiode ohne UV-Strahlung für die Nutzgeflügelspezies (Prägung in juveniler Phase) auf das spätere Verhalten hat, wird in aktuellen Studien bearbeitet.

Zusammenfassung

Für die Nutzgeflügelhaltung sind verschiedene Vorgaben in Bezug auf das Licht und die Beleuchtung von Geflügelställen formuliert. Unter anderem soll ein Tageslichteinfall in den Stall ermöglicht werden. Die Vorgabe in Hinblick auf das zu erfüllende Lichtspektrum seitens Gesetzgebung ist jedoch nicht näher definiert. Da Vögel einen ausgeprägteren Sehsinn und ein erweitertes Hellempfinden als Menschen haben, muss bei der Auswahl von Scheibenmaterialien für Fensterflächen und auch bei der Auswahl der Messparameter für die Lichtsituation im Stall beachtet werden, dass Geflügel auch Teile des ultravioletten Wellenlängenbereiches wahrnehmen kann. Bezüglich des Tageslichteinfalls in den Stall ist zu beachten, dass Scheibenmaterialien aus Polycarbonat oder Acrylglas UV-Licht aus einfallendem Lichtspektrum herausfiltern. Auch Glasscheiben können die Farbanteile des transmittierten Lichtspektrums verändern – je nach Füllung und Beschichtung. Doch auch bei der Bereitstellung von Lampen in Geflügelställen kann nicht von einheitlichen Lichtsituationen ausgegangen werden. So findet das Lichtspektrum in den Herstellerangaben häufig keine Berücksichtigung, alternativ angegebene Werte zur Farbtemperatur bieten keine eindeutigen Rückschlüsse auf das vom Geflügel wahrnehmbare Lichtspektrum. Das Alter der Lampen sowie Temperatureinflüsse verändern ggfs. zusätzlich die spektrale Zusammensetzung des emittierten Lichts. In Hinblick auf eine tiergerechte Gestaltung der Haltungsumwelt für Nutzgeflügel und um Risiken für mögliche Verhaltensauffälligkeiten zu reduzieren, sollten u.a. diese Aspekte berücksichtigt werden.

Acknowledgement

Die Autoren danken M.Sc. B. Bügener für die Unterstützung bei der Datenerhebung.

Literatur

[1]     TierSchNutztV (2021) Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S.2043), die zuletzt durch Artikel 1a der Verordnung vom 29. Januar 2021 (BGBl. I S. 146) geändert worden ist. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/TierSchNutztV.pdf.

[2]     VDP (2013) Bundeseinheitliche Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen. Verband deutscher Putenerzeuger (Hrsg.), Berlin.

[3]     Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen - Empfehlung in Bezug auf Haushühner der Art Gallus gallus (1995) https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tierschutz/Gutachten-Leitlinien/eu-haltung-huehner.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[4]     Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen – Empfehlung in Bezug auf Puten (Meleagris gallopavo ssp.). Zweite Bekanntmachung (2002) https://www.yumpu.com/de/document/read/13997889/europaratsempfehlungen-fur-die-haltung-von-puten-bmelv

[5]     Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen – Empfehlung in Bezug auf Pekingenten (1999) https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tierschutz/Gutachten-Leitlinien/eu-haltung-pekingenten.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[6]     Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen – Empfehlung in Bezug auf Moschusenten (Cairina Moschata) und Hybriden von Moschusenten und Pekingenten (Anas Platyrhynchos) ( 1999) https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tierschutz/Gutachten-Leitlinien/eu-haltung-moschusenten.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[7]     ML (2015) Weiterentwicklung der Mindestanforderungen an die Haltung von Pekingmastenten. In: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Hrsg.), Hannover.

[8]     Vereinbarung zur Weiterentwicklung von Mindestanforderungen an die Haltung von Moschusenten. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (Hrsg.) (2014), Hannover

[9]     Laves (2021) Anforderungen an Kunstlicht in Geflügel haltenden Betrieben. In: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) (Hrsg.) file:///C:/Users/katoppel/Downloads/Merkblatt_Anforderungen_an_Kunstlicht_in_Gefluegel_haltenden_Betrieben-2.pdf .

[10]   TierSchG (2023) Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 20 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html.

[11]   WBA - Wissenschaftlicher Beirat Agrarpolitik beim BMEL (2015) Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung. Gutachten. Berlin.

[12]   Fraser, D. (2008) Understanding animal welfare. Acta Veterinaria Scandinavica (50).

[13]   Reese, S.; Korbel, R; Liebich, H.-G. (2009): Sehorgan (Organim visus). In: König, H. E.; Korbel, R.; Liebich, H. G. (Hrsg.) „Anatomie der Vögel. Klinische Aspekte und Probädeutik“. 2. Auflage. Stuttgart: Schattauer.

[14]   Saunders, J. E.; Jarvis, J. R.; Wathes, C. (2008) Calculating Luminous Flux and Lighting Levels for Domesticated Mammals and Birds. Animals 2 (6): 921–932. https://doi.org/10.1017/S1751731108002012.

[15]   Lewis, P.; Morris, T.R. (2006) Poultry Lighting: The Theory and Practice. Northcot.

[16]   Prescott, N.; Wathes, C. (1999) Spectral sensitivity of the domestic fowl (Gallus g. domesticus). British Poultry Science 40, 332–339. doi: 10.1080/00071669987412.

[17]   Kram Y. A.; Mantey S.; Corbo J.C. (2010) Avian Cone Photoreceptors Tile the Retina as Five Independent, Self-Organizing Mosaics. PLoS ONE 5(2): e8992. doi: 10.1371/ journal.pone.0008992.

[18]   Steigerwald, K. (2006) Sehleistung des Vogelauges, Perspektiven und Konsequenzen für die Haltung von Zier- und Wirtschaftsgeflügel unter Kunstlichtbedingungen. München, Tiermedizinische Fakultät, Dissertation.

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[20]   Ris, H.R. (2008): Beleuchtungstechnik für Praktiker. VDE Verlag GmbH, Berlin.

[21]   Toppel, K., Reimers, L., Andersson, R. (2024) Modellvorhaben zum Licht als Managementfaktor im Putenstall. In: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg (Hrsg.). Abschlussbericht. https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Modellvorhaben-Licht-im-Putenstall-Abschlussbericht.pdf.

[22]   Kämmerling, D.J.; Döhring, S.; Arndt, C.; Andersson, R. (2017) Tageslicht im Stall - Anforderungen an das Spektrum von Lichtquellen bei Geflügel. Berliner Münchner Tierärztliche Wochenschrift. DOI 10.2376/0005-9366-16034.

[23]   Linhoss, E.; Falana, J.B.; Davis, O.D.; Purswell, J. L.; Edge, C.M.; Olanrewaju, H.A.; Baker-Cook, B.I.; Hanlon, C. (2025) An updated review on the effect of lighting on broilers and the environment of commercial houses. World’s Poultry Science Journal, 1–29. https://doi.org/10.1080/00439339.2024.2446298.

[24]   DIN EN 12464-1:2021-11, Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen.

Empfohlene Zitierweise:
Toppel, Kathrin; Krüwel, Ida; Andersson, Robby: Lichtspektrum: Kunst- vs. Tageslicht in der Nutzgeflügelhaltung. In: Frerichs, Ludger (Hrsg.): Jahrbuch Agrartechnik 2024. Braunschweig: TU Braunschweig / Institut für mobile Maschinen und Nutzfahrzeuge, 2025. – S. 1-16

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